Vorsteuervergütungsverfahren bis 30.09.2010


Die Ausschlussfrist für das alte elektronische Vorsteuervergütungsverfahren verstreicht am Monatsende. Seit Jahresbeginn gilt für die Erstattung von im EU-Ausland gezahlten MwSt.-Beträgen ein nur noch elektronisches Verfahren. Trotz gravierender Probleme bei der Umsetzung bleibt es für den Zeitraum 2009 bei der Ausschlussfrist 30.09.2010. Vorschläge zur Verlängerung der Frist bis zum 31.03.2011 wurden bisher nicht angenommen, so dass bis zum Ablauf des 30.09.2010 kein dahingehender Beschluss zu erwarten ist. Anspruchsberechtigte Unternehmen sollten daher im eigenen Interesse noch im Laufe dieses Monats die nötigen Anträge stellen.

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