Bei Anmeldungen ohne Versicherungsnummer leiten die Einzugsstellen die vom Rentenversicherungsträger ermittelte und an die Einzugsstelle zurückgemeldete Versicherungsnummer unverzüglich an den Arbeitgeber weiter. Dies erfolgte bisher überwiegend in Papierform. Ab 1. Januar 2010 wird die Rückmeldung der Versicherungsnummer grundsätzlich nur noch in maschineller Form erfolgen. Die Versicherungsnummer wird von der Einzugsstelle mit einer E-Mail an den Absender der Anmeldung (Arbeitgeber, Steuerberater) […]