Die Befugnis zu einer digitalen Außenprüfung umfasst nicht die Prüfung von elektronischen Aufzeichnungen, die ohne gesetzliche Verpflichtung erstellt werden (BFH vom 24.06.2009). Das Zugriffsrecht bei einer digitalen Außenprüfung umfasst nur Unterlagen, für die eine Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO gilt. Im Streitfall hatte ein Einnahmen-Überschuss-Rechner freiwillig eine elektronische Bestandsbuchhaltung geführt. Der Außenprüfer verlangte, die digitalen Buchführungsunterlagen auf CD-ROM […]
Tag: 27. Oktober 2009
Der BFH hat mit Beschluss vom 21.09.2009 entschieden, dass nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes auch der Sockelbetrag beim Elterngeld in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen ist. Soweit die Finanzverwaltung auffordern, Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide diesbezüglich zurückzunehmen, kann dem Folge geleistet werden. Künftige Einsprüche wegen Progressionsvorbehalt und Elterngeld können aufgrund der nun fehlenden Erfolgsaussichten unterbleiben.