Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeiten entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Für Pensionsrückstellungen kann vereinfacht eine Laufzeit von 15 Jahren unterstellt werden. Die Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung vermittelt und bekanntgegeben. Das BMJ hat am 08.09.2009 den Entwurf der Verordnung über die […]
Tag: 7. Oktober 2009
Wenn der Arbeitnehmer beim Kunden eines Arbeitgebers tätig wird, handelt es sich nicht um eine regelmäßige Arbeitsstätte (BFH vom 09.07.2009). Dies gilt auch dann, wenn der AN der Geschäftsführer seiner GmbH ist und der Einsatz beim Kunden für längere Zeit erfolgt. Dadurch kann der AN die tatsächlichen Fahrtkosten zum Kunden als Werbungskosten geltend machen. Der Ansatz der Entfernungspauschale scheidet aus. […]