Anlage EÜR nicht verpflichtend?

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17.12.2008 ist es für einen Unternehmer nicht verpflichtend, den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Anlage EÜR“ zu verwenden. Hier fehle es an einer Rechtsgrundlage. Die Verpflichtung zur Ermittlung des Gewinns kann nach Meinung des Gerichts nicht auf eine bloße Rechtsverordnung der Bundesregierung gestützt werden, sondern hätte durch den Gesetzgeber selbst entschieden werden müssen. Die vom […]

Rechnung bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Aus der Rechnung bezüglich haushaltsnahen Dienstleistungen müssen sich der Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung als Rechnungsaussteller, der Empfänger dieser Dienstleistung, die Art, der Zeitpunkt und der Inhalt der Dienstleistung sowie die dafür vom Steuerpflichtigen jeweils geschuldeten Entgelte ergeben. Der BFH hat in seinem Urteil vom 29.01.2009 klargestellt, dass auch Heimbewohner Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können. Zum Anderen bedarf es […]