Anzuwendende BFH-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, bestimmte Entscheidungen des BFH im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen. Damit werden diese Entscheidungen zur Anwendung bestimmt. Zeitgleich werden auch die Finanzbehörden diese veröffentlichten Entscheidungen anwenden. Die einzelnen Urteile können im BMF-Schreiben vom 16.08.2019 ersehen werden. Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofs abrufbar.

Tätigkeit als Kraftfahrzeugmeister

Nach einem aktuellen Urteil des Sozialgericht Stuttgart handelt es sich bei der Tätigkeit eines Kraftfahrzeugmeisters, der nicht im eigenen Betrieb arbeitet, um eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Der Kläger hatte im Urteilsfall für den Auftrag bei einem Dritten eigenes Werkzeug eingesetzt. Es gab auch keine konkreten zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben für die Ausführung der Tätigkeit, Urlaubsvergütung oder Entgeltfortzahlung war nicht vereinbart worden. […]