Passivierung Darlehen

Bei Darlehensverträgen kann die Verpflichtung aufgenommen werden, in späteren Jahren höher zu verzinsen. Am Bilanzstichtag ist wegen der Verpflichtung grundsätzlich eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung auszuweisen. Es liegt ein wirtschaftlicher Erfüllungsrückstand vor, der durch die am Bilanzstichtag bestehende Darlehensverbindlichkeit auszuweisen ist. Eine derartige Zinsverbindlichkeit ist nach einem aktuellen Urteil des BFH grundsätzlich abzuzinsen.

Selbst getragene Krankheitskosten

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 25.01.2016 (Az. 6 K 864/15) dem Kläger die Anerkennung von selbst getragenen Krankheitskosten als Sonderausgaben verwehrt. Dieser war privat versichert und bezahlte einen Teil seiner Krankheitskosten selbst, um von seiner Versicherung eine Beitragsrückerstattung zu erhalten. Diese machte er als Sonderausgaben geltend. Durch das Finanzamt wurden die Versicherungsbeiträge um die erhaltenen Erstattungen gekürzt, die […]