Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Die bei einer Gebäudesanierung angefallenen baulichen Maßnahmen bzw. Aufwendungen, die mit einer im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes angefallenen Instandsetzung und Modernisierung anfallen, sind als anschaffungsnahe Herstellungskosten unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung i.S.d. der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu qualifizieren. Dazu gehören auch Kosten für Schönheitsreparaturen. Es ist demnach zu konkretisieren, ob in zeitlicher Nähe zur Anschaffung neben den sonstigen […]