Bauträgerfälle: Finanzämter setzen die Bearbeitung aus!

Nachdem der BFH ernstliche Zweifel zur rückwirkenden Abwicklung von Bauträgerfällen geäußert hat und Aussetzung der Vollziehung gewährte, reagiert nun auch die Finanzverwaltung. Die Inanspruchnahme der beteiligten Subunternehmer wird bis auf Weiteres zurückgestellt. Auch die Bauträger werden hingewiesen, dass die Anträge auf Erstattung unbegründet sind.

Zinsbesteuerung im Ansässigkeitsstaat

Eine Besteuerung von im Inland gezahlten Zinsen auf Kapitaleinkünfte soll im Ansässigkeits-staat erfolgen und zwar für beschränkt Steuerpflichtige. Dies ist die Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dadurch soll das Ziel einer zutreffenden Einmalbesteuerung verfolgt werden. Weiterhin wurde ausgeführt, dass gerade für Zinsen gilt, dass grenzüberschreitend eine einmalige Besteuerung im Ansässigkeitsstaat einer Besteuerung sowohl im Quellen- […]