Zinsbesteuerung im Ansässigkeitsstaat
Eine Besteuerung von im Inland gezahlten Zinsen auf Kapitaleinkünfte soll im Ansässigkeits-staat erfolgen und zwar für beschränkt Steuerpflichtige. Dies ist die Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dadurch soll das Ziel einer zutreffenden Einmalbesteuerung verfolgt werden. Weiterhin wurde ausgeführt, dass gerade für Zinsen gilt, dass grenzüberschreitend eine einmalige Besteuerung im Ansässigkeitsstaat einer Besteuerung sowohl im Quellen- als auch im Ansässigkeitsstaat vorzuziehen ist. Viele DBA sehen daher nur die Besteuerung im Wohnsitzstaat vor. Das Ziel dient auch der weiteren Verbesserung des internationalen Informationsaustausches in Steuersachen. Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.03.2016