Bauträgerfälle: Finanzämter setzen die Bearbeitung aus!

Nachdem der BFH ernstliche Zweifel zur rückwirkenden Abwicklung von Bauträgerfällen geäußert hat und Aussetzung der Vollziehung gewährte, reagiert nun auch die Finanzverwaltung. Die Inanspruchnahme der beteiligten Subunternehmer wird bis auf Weiteres zurückgestellt. Auch die Bauträger werden hingewiesen, dass die Anträge auf Erstattung unbegründet sind.

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