Der BFH gibt mit seinem Urteil vom 12.02.2015 bekannt, dass ein Instandhaltungsanspruch nicht zu aktivieren ist. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungsrückstände des Pächters bestehen. Im Urteilsfall ging es um eine Organschaft, bei der das Betriebsgrundstück einschließlich der vorhandenen Betriebsvorrichtungen im Rahmen eines Pachtvertrages überlassen wurde. Der Pächter war zur Instandhaltung verpflichtet und musste insbesondere auch Schäden, die durch den […]