Zu seiner Entscheidung vom 11.07.2013 gibt der BFH am 05.09.2013 in einer Pressemitteilung bekannt, dass es keine rückwirkende Verzinsung im Zusammenhang mit dem Investitionsabzugsbetrag gibt. Im Urteilsfall wurde ein IAB geltend gemacht. Der Unternehmer hat nicht innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist angeschafft, so dass der Steuerbescheid für das Abzugsjahr von der Finanzverwaltung rückwirkend geändert wurde. Für die Zwischenzeit wurden Nachzahlungszinsen festgesetzt. […]