Keine rückwirkende Verzinsung

Zu seiner Entscheidung vom 11.07.2013 gibt der BFH am 05.09.2013 in einer Pressemitteilung bekannt, dass es keine rückwirkende Verzinsung im Zusammenhang mit dem Investitionsabzugsbetrag gibt. Im Urteilsfall wurde ein IAB geltend gemacht. Der Unternehmer hat nicht innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist angeschafft, so dass der Steuerbescheid für das Abzugsjahr von der Finanzverwaltung rückwirkend geändert wurde. Für die Zwischenzeit wurden Nachzahlungszinsen festgesetzt. Dieser Auffassung ist nun der BFH klar entgegen getreten. Gegen entsprechende Festsetzungen kann der Einspruch nun erfolgreich geführt werden.

Ab dem VZ 2013 gibt es jedoch eine dem entgegen stehende gesetzliche Regelung. Der durch das oberste Gericht erreichte Vorteil ist nur für VZ bis einschließlich 2012 gegeben.

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