Berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 23.11.2011 das neue Vordruckmuster USt 1 ZS bekanntgegeben. Es handelt sich um ein Vordruckmuster zur Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuer-Erklärung. Mit Veröffentlichung des BMF-Schreibens im Bundessteuerblatt ist dieser Vordruck unverändert anzuwenden. Abweichungen vom Vordruck sind zulässig, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.

Kindergeld und Semestergebühren

Mit Urteil vom 22.09.2011 hat der BFH entschieden, dass die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren sind. Dies gilt auch, wenn der Studierende dadurch privat nutzbare Vorteile erlangt (z. B. Semesterticket). Der BFH lehnt damit die Auffassung der Verwaltung ab, wonach Semestergebühren als Mischkosten zu beurteilen sind. Darin […]