Berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung


Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 23.11.2011 das neue Vordruckmuster USt 1 ZS bekanntgegeben. Es handelt sich um ein Vordruckmuster zur Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuer-Erklärung. Mit Veröffentlichung des BMF-Schreibens im Bundessteuerblatt ist dieser Vordruck unverändert anzuwenden. Abweichungen vom Vordruck sind zulässig, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.

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