Ein Großbetrieb darf eine Rückstellung für die voraussichtlichen Kosten einer künftigen Außenprüfung bilden, auch wenn eine Prüfungsanordnung bis zum Tag der Aufstellung der Bilanz noch gar nicht vorliegt. Aus der Einstufung als Großbetrieb ergibt sich nämlich eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Finanzamt eine Außenprüfung durchführen wird, da ca. 80 % aller Großbetriebe regelmäßig geprüft werden. Nicht ausreichend für die […]
Tag: 2. Februar 2011
Die durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordnete Besteuerung von Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt, ist verfassungsgemäß (FG Münster vom 16.12.2010). Die Gesetzesänderung ist auf alle Fälle anwendbar, in denen die Steuer noch nicht rechtskräftig festgesetzt ist. Die sich hieraus ergebende Rückwirkung der Neuregelung spricht nicht gegen die Verfassung.
