Häusliches Arbeitszimmer

Mit dem BMF-Schreiben vom 15.12.2010 wurden die Finanzämter nun angewiesen, die von der Neuregelung betroffenen Bescheide soweit wie möglich von Amts wegen zu ändern. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab 2007 sind nunmehr auch dann steuerlich bis zu einem Betrag von 1.250 EUR abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wurden in den […]