Bisher wurden in den Gesamtumsatz nach § 19 UStG nur die Differenzbeträge bei der Marchenbesteuerung einbezogen. Nach dem BMF-Schreiben vom 16.06.2009 ist künftig bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes auf die vereinnahmten Entgelte abzustellen. Die bisherigen Regelungen werden jedoch übergangsweise bis zum 31.12.2009 noch angewendet. Ab dem 01.01.2010 muss zwingend auf die vereinnahmten Entgelte bei der Berechnung des Gesamtumsatzes abgestellt werden.
Tag: 9. Juli 2009
Übermittelt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung per Telefax, handelt es sich nicht um eine Übermittlung durch die Post (üblicher Postweg). Die Bekanntgabefiktion ist damit nicht anwendbar, wobei am 3. Tag nach Aufgabe zur Post die Bekanntgabe gilt. Gleiches gilt für die 3-Tages-Frist für elektronisch übermittelte Verwaltungsakte (FG Köln vom 11.03.2009) bei analogem Endgerät ohne elektronische Aufzeichnungsmöglichkeit. Gegen das Urteil wurde Revision […]