Der Bundesrat hat beschlossen, die bis zum 31.12.2009 geltende Sonderregelung bei der Umsatzsteuer (Ist-Besteuerung) zu entfristen und auf alle Unternehmen in Deutschland auszudehnen. Ohne die Verlängerung würde die Regelung zum 31.12.2009 auslaufen, wonach in den neuen Bundesländern eine erhöhte Ist-Versteuerungsgrenze mit 500.000 EUR zur Anwendung kam, während im übrigen Bundesgebiet der Grenzwert bei 250.000 EUR liegt.
Tag: 31. Mai 2009
Das Finanzgericht Münster hält die ab dem Jahr 2007 geltende Regelung zum Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zumindest teilweise für verfassungswidrig (FG Münster, Beschluss vom 08.05.2009). Im Streitfall hatte das Finanzamt die vom Kläger -einem Lehrer- geltend gemachten Werbungskosten für sein häusliches Arbeitszimmer unter Hinweis auf die gesetzliche Neuregelung nicht anerkannt, […]