Ist-Versteuerung für Unternehmen

Der Bundesrat hat beschlossen, die bis zum 31.12.2009 geltende Sonderregelung bei der Umsatzsteuer (Ist-Besteuerung) zu entfristen und auf alle Unternehmen in Deutschland auszudehnen. Ohne die Verlängerung würde die Regelung zum 31.12.2009 auslaufen, wonach in den neuen Bundesländern eine erhöhte Ist-Versteuerungsgrenze mit 500.000 EUR zur Anwendung kam, während im übrigen Bundesgebiet der Grenzwert bei 250.000 EUR liegt.

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte ( keine Bewertungen )
Loading...
Artikel wurde bisher 2.293 mal gelesen