Ist-Versteuerung für Unternehmen
Der Bundesrat hat beschlossen, die bis zum 31.12.2009 geltende Sonderregelung bei der Umsatzsteuer (Ist-Besteuerung) zu entfristen und auf alle Unternehmen in Deutschland auszudehnen. Ohne die Verlängerung würde die Regelung zum 31.12.2009 auslaufen, wonach in den neuen Bundesländern eine erhöhte Ist-Versteuerungsgrenze mit 500.000 EUR zur Anwendung kam, während im übrigen Bundesgebiet der Grenzwert bei 250.000 EUR liegt.
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