Aufteilung eines Gesamtkaufpreises zum Zweck der AfA

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.09.2022 (IX R 12/21) entschieden, dass der Kaufpreis, der für ein Grundstück inkl. einer Immobilie gezahlt wurde, im Verhältnis der Wertanteile aufzuteilen ist. Für die Schätzung der Werte von Grund und Boden sowie des Gebäudeanteils kann der Wert nach dem laut Ansicht des jeweiligen Gutachters zutreffendsten Bewertungsverfahren gem. der ImmoWertV ermittelt werden. Die […]