Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Die Berliner Finanzverwaltung setzt das Urteil des BVerfG zum Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen um. Konkret geht es um die Verzinsung der Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer nach Ablauf der jeweiligen Karenzzeit. Entsprechende Bescheide und Informationsschreiben werden ab dem 5.12.2022 von den Berliner Finanzämtern an die Steuerpflichtigen verschickt. Das BVerfG hatte mit Beschluss v. 8.7.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes […]