Brexit: Warenhandel mit Nordirland

Unternehmen in Nordirland sollen eine spezielle Identifikationsnummer zur Identifizierung erhalten, damit gemäß EU-Protokoll zu Irland/Nordirland die EU-MwSt-Bestimmungen für Waren Anwendung finden können. Nach Ablauf der Übergangszeit bis 31.12.2020 unterliegen diese dann den britischen Mehrwertsteuer-Vorschriften. Die vorgeschlagenen Änderungen erfordern einige IT-Anpassungen in den Mitgliedstaaten. Zu einer schnellen Einigung vor Ablauf der Übergangszeit wurde durch die EU-Kommission aufgerufen.

Künstliche Befruchtung – außergewöhnliche Belastung

Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau können zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Frau verheiratet ist oder in einer festen Beziehung lebt, so ein Urteil des FG Münster. Der Familienstand der Klägerin sei unerheblich, da die Behandlung in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Berufsordnungen für Ärzte vorgenommen worden sei. Jedenfalls in dem […]