Pauschbeträge 2020 – Unentgeltliche Wertabgaben

Auf Grundlage des Bundesamtes für Statistik wurden ermittelte Aufwendungen für Privathaushalte als Grundlage für die Bemessung der Pauschbeträge herangezogen. Dabei waren die Nahrungsmittel und Getränke im Haushalt verglichen wurden. Es bietet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Es beruht auf Erfahrungswerte des statistischen Bundesamtes. Somit brauchen Steuerpflichtigen nicht mehr Aufzeichnungen aller Einzelentnahmen erstellen (§ 148 Satz1 AO). […]