Istbesteuerungsgrenze

Ab 1.1.2020 wurde die Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 EUR auf 600.000 EUR angehoben. Damit wird ein Gleichlauf zur bestehenden Grenze der Buchführungspflicht erreicht, die bereits seit ein paar Jahren auf 600.000 EUR erhöht wurde. Die Zustimmung des Bundesrates ist erfolgt. Damit soll eine größere Anzahl von Unternehmen von unnötiger Bürokratie entlastet und die wirtschaftliche Dynamik der mittelständischen Wirtschaft unterstützt werden.

Sky-Bundesliga-Abo

Ein Torwarttrainer kann die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen, so hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Der Klage wurde somit im zweiten Rechtsgang stattgegeben, denn im ersten Rechtsgang hatte das FG den Werbungskostenabzug abgelehnt. Der BFH folgte dem Ansatz des FG nicht und entschied, dass die Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar sein können, wenn das Abo tatsächlich […]