Sky-Bundesliga-Abo

Ein Torwarttrainer kann die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen, so hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Der Klage wurde somit im zweiten Rechtsgang stattgegeben, denn im ersten Rechtsgang hatte das FG den Werbungskostenabzug abgelehnt. Der BFH folgte dem Ansatz des FG nicht und entschied, dass die Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar sein können, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt werde.

Bei einem (Torwart) Trainer eines Lizenzfußballvereins sei eine entsprechende Nutzung möglich. Nach einem Hinweis des Gerichts bleibt der steuerliche Abzug für ein Sky-Abo aber auch nach der Entscheidung des Gerichts die Ausnahme. Der Abzug von Werbungskosten setzt immer voraus, dass dies durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist und dies wurde nur für den entschiedenen Einzelfall bejaht.

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