Der BFH hat zur Hinzurechnung von Zinsen bei durchlaufenden Krediten einen Leitsatz aufgestellt. Wenn demnach der Geschäftszweck eines Unternehmens darin besteht, Darlehen aufzunehmen und an eine Tochtergesellschaft weiterzureichen, handelt es sich auch dann nicht um durchlaufende Kredite, wenn die Kredite ohne Gewinnaufschlag an die Tochtergesellschaft weitergegeben werden.
Tag: 10. Februar 2020
Mit BMF Schreiben vom 07.11.2019 wird der Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM Verfahren für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer ab dem 01.01.2020 geregelt bzw. bekanntgegeben. Demnach ist die Freischaltung für diese Abrufe seit dem 01.01.2020 erfolgt und die Arbeitgeber haben für Ihre beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer entsprechend den Abruf durchzuführen. Auch werden im BMF Schreiben die Voraussetzungen für den Abruf dargestellt und es […]