Der BFH hat zur Hinzurechnung von Zinsen bei durchlaufenden Krediten einen Leitsatz aufgestellt. Wenn demnach der Geschäftszweck eines Unternehmens darin besteht, Darlehen aufzunehmen und an eine Tochtergesellschaft weiterzureichen, handelt es sich auch dann nicht um durchlaufende Kredite, wenn die Kredite ohne Gewinnaufschlag an die Tochtergesellschaft weitergegeben werden.
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