Die Datensatzbeschreibung für die Massendatenschnittstelle ELMA5 zur elektronischen Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern wird zum 1.04.2019 geändert. Ab dem 1.04.2019 müssen Lieferdatensätze für die ZM in den beiden ersten Stellen des Datenfeldes „USt-IdNr. des EU-Unternehmers“ zwingend ein zulässiges Länderkennzeichen enthalten. Die zulässigen Länderkennzeichen hat das Bundeszentralamt für Steuern auf seiner Homepage aufgelistet.
Tag: 25. April 2019
Die Steuerquote ist seit 2005 von 19,6 Prozent auf 22,8 Prozent im Jahr 2018 gestiegen. Deutschland belegt im OECD-Vergleich den zweiten Platz unter den Ländern mit der höchsten Steuer- und Beitragslast. Die Bundesregierung teilt aufgrund einer Kleinen Anfrage mit, dass das Ziel verfolgt werde, die Steuerlast für Bürger nicht zu erhöhen. Vielmehr wird auf wachstumsfreundliche Steuer- und Abgabensenkungen gesetzt. Der […]