Die Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer Veranstaltung sind nach § 37 b EStG pauschal zu versteuern, so eine Entscheidung des FG Münster (Az. 15 K 3383/17). Das FG führte auf, dass in die Bemessungsgrundlage alle Aufwendungen einzubeziehen sind, die bei den Empfängern als Zuwendung angekommen sind. Im Streitfall waren dies auch die Aufwendungen für den äußeren Rahmend der Veranstaltung. […]
Tag: 5. März 2019
Das Beschlussfassungsverfahren in der EU-Steuerpolitik soll reformiert werden. In diesem Bereich muss zur Zeit einstimmig beschlossen werden. Häufig kann deshalb zu wichtigen Steuerinitiativen keine Einigkeit erzielt werden. Künftig soll zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit übergangen werden. In vier Schritten soll der Übergang bis 2025 stattfinden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, zeitnah einen Ansatz für eine entsprechende Umsetzung auszuarbeiten.