Das BMF hat die neuen Vordrucke für die Umsatzsteuervoranmeldung 2019 sowie für die Dauerfristverlängerung bekannt gegeben. Sie dienen als Muster für die elektronische Übermittlung, die seit 2011 verpflichtend zur Anwendung kommen muss.
Tag: 4. Dezember 2018
Mit Erlass vom 16.10.2018 regelt das FinMin Baden-Württemberg die steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge. Im Erlass wird klar aufgeführt, was für die Bewertung der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus diesen Flügen gilt. U.a. erfolgt dies auch anhand von Beispielen. Der Erlass vom 10.09.2015 wird damit ersetzt.