Unentgeltliche oder verbilligte Flüge
Mit Erlass vom 16.10.2018 regelt das FinMin Baden-Württemberg die steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge. Im Erlass wird klar aufgeführt, was für die Bewertung der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus diesen Flügen gilt. U.a. erfolgt dies auch anhand von Beispielen.
Der Erlass vom 10.09.2015 wird damit ersetzt.
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