Wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen. Dies ist der Fall, wenn das dem Zinszuschuss zugrundliegende Darlehen fortgeführt wird. (BFH Az. VI R 51/16).
Tag: 29. Oktober 2018
Bei einer Studie des ifo-Instituts wird die Berechnung der Grundsteuer nach Flächen klar in den Vordergrund gestellt. Dies hätte gegenüber den auf Werten gestützten Verfahren den Vorteil, dass eine regelmäßige Anpassung nicht erfolgen muss. Nur in Fällen der Erweiterung der Fläche würde eine Neuberechnung stattfinden, was zu einer wesentlichen Vereinfachung in der Praxis führen könnte. Sofern die Bemessungsgrundlage nach Werten […]