Grundsteuer nach Flächen bemessen

Bei einer Studie des ifo-Instituts wird die Berechnung der Grundsteuer nach Flächen klar in den Vordergrund gestellt. Dies hätte gegenüber den auf Werten gestützten Verfahren den Vorteil, dass eine regelmäßige Anpassung nicht erfolgen muss.

Nur in Fällen der Erweiterung der Fläche würde eine Neuberechnung stattfinden, was zu einer wesentlichen Vereinfachung in der Praxis führen könnte. Sofern die Bemessungsgrundlage nach Werten ermittelt wird, liegt immer ein Mehraufwand vor.

Die Grundsteuer ist eine Verkehrssteuer, weshalb die Besteuerung des Objektes im Vordergrund steht. Ein gewichtiges Argument dazu wäre auch die relativ zeitnahe Umsetzungsmöglichkeit. Da bisher zum Teil in der Verwaltung noch nicht mal Altwerte im Einzelfall vorliegen, wäre die Umsetzung im Falle einer neu vorzunehmenden Bewertung fast ausgeschlossen.

Der Gesetzgeber hat eine Frist bis zum 31.12.2019 zur Neuregelung durch das Bundesverfassungsgericht auferlegt bekommen.

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