Preisnachlässe durch Dritte

Die Finanzverwaltung hat aktuell den UStAE zur Frage der Rabattgewährung durch Dritte ergänzt, die mit steuerfreien Umsätzen arbeiten. Normalerweise mindert der Preisnachlass bzw. die Preiserstattung die Bemessungsgrundlage des eigenen Umsatzes. Hat jedoch der betreffende Unternehmer nicht steuerbare Leistungen erbracht, ändert sich die Bemessungsgrundlage nicht. In diesen Fällen kommt es damit nicht zur Korrektur der Umsatzsteuer.

Kindergeld bis Abschluss Berufsziel

Der Anspruch auf Kindergeld ist nicht dann schon beendet, wenn das Kind (vor Erreichen des 25. Lebensjahres) einen ersten berufsqualifzierenden Abschluss erreicht hat. Dies ist erst dann der Fall, wenn das von Beginn an angestrebte Berufsziel einer mehraktigen Ausbildung erreicht ist. Im Urteilsfall wurde das Berufsziel „Immobilienfachwirtin“ angestrebt, welches eine Ausbildung zur Immobilienkauffrau und im Anschluß daran eine mind. einjährige […]