Wenn die wirtschaftliche Belastung der Erben erst dann eintritt, wenn der Bescheid wegen Erbschaftsteuer bereits bestandskräftig ist, kann dieser nach Auffassung des Finanzgerichtes noch geändert werden. Der zunächst steuerfrei beurteilte Sanierungsgewinn wurde später als steuerpflichtige Betriebseinnahme angesetzt. Im Zeitpunkt des Erbfalls war dieser Umstand nicht bekannt gewesen. Das Revisionsverfahren vor dem BFH soll nun diese Frage endgültig klären.
Tag: 15. Februar 2017
Das Finanzgericht Köln hatte hinsichtlich des Anspruches auf Kindergeld zur Berechnung des maßgeblichen Alters zu entscheiden (Urteil vom 21.09.2016, Az. 4 K 392/14). Hierbei bestehen seitens der gesetzlichen Regelungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn danach ein Anspruch auf Kindergeld an mindestens einem Tag des Lebensmonats erforderlich ist, um einen Anspruch auf Kindergeld zu begründen. Im Streitfall ging es darum, ob für […]