Der BFH hat mit Urteil vom 22.09.2016 (Az. IV R 1/14) festgelegt, wann die Abschreibung bei Windkraftanlagen beginnt. Demnach können die Anschaffungskosten einer durch Kaufvertrag bzw. Werklieferungsvertrag erworbenen Windkraftanlage erst ab dem Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abgeschrieben werden. Dieses Eigentum an einer Windkraftanlage geht erst im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Erwerber bzw. Besteller über.
Tag: 9. Januar 2017
Es besteht kein Anspruch auf einen erneuten Wechsel der Steuerklasse zur Erlangung eines höheren Elterngeldes, so das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 25.10.2016 (Az. 3 K 887/16). Im Urteilsfall wurde im Jahr 2015 durch die Ehegatten ein Steuerklassenwechsel beantragt, dem zugestimmt wurde. Im gleichen Jahr beantragten sie erneut einen Wechsel der Steuerklassen, wobei nun die Klägerin die günstigere Steuerklasse III […]