Grds. können zwangsläufig entstandene größere Aufwendungen (z.B. Krankheitskosten) als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Aber dies nur, soweit diese die sog. „zumutbare Belastung“ überschreiten. Die Kürzung um die zumutbare Belastung war Bestandteil zweier vor dem BFH angefochtener Urteile. Dabei hat der BFH festgestellt, dass die Kürzung der außergewöhnlichen Belastungen um die zumutbare Belastung verfassungsgemäß sei. Gegen diese Auffassung […]
Tag: 8. August 2016
Die beiden Umsatzsteuersenate beim BFH haben am selben Tag das Vorabentscheidungsersuchen dem EuGH vorgelegt, der über die Vorgaben einer zum vorsteuerabzugsberechtigten Rechnung eine Entscheidung finden soll. Derzeit bestehen große Unsicherheiten in der Praxis zur Frage der ordnungsgemäßen Anschrift in der Rechnung, nachdem der BFH in einer Entscheidung die wirtschaftliche Betätigung als Maßgabe für die Anschrift gesehen hatte. Sollten Probleme im […]
