Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages

Am 12.11.2014 hat der BFH entschieden, dass ein im Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Folgejahr aufgestockt werden kann. Innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums kann damit bis zum gesetzlichen Höchstbetrag eine Aufstockung erfolgen. Dies entspricht nicht der Auffassung der Finanzverwaltung, im diesbezüglichen BMF-Schreiben vom November 2013 wird der Abzug nur im Abzugsjahr in entsprechender Höhe zugelassen.

Aufteilung des Gesamtkaufpreises

Die Finanzverwaltung hat mit der Mitteilung vom 04.02.2015 zu den Berechnungsgrundlagen für die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises Stellung genommen. Grundlage ist ein BFH-Urteil aus dem Jahr 2000, das auf Basis der Verkehrswerte die Aufteilung vornimmt. Die Restwertmethode ist damit aus Sicht der Finanzverwaltung nicht mehr anwendbar. In dem zur Verfügung gestellten Berechnungstool wird aufgrund dieser Vorgabe nach den Bodenrichtwerten das Verhältnis […]