Aufteilung des Gesamtkaufpreises

Die Finanzverwaltung hat mit der Mitteilung vom 04.02.2015 zu den Berechnungsgrundlagen für die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises Stellung genommen. Grundlage ist ein BFH-Urteil aus dem Jahr 2000, das auf Basis der Verkehrswerte die Aufteilung vornimmt. Die Restwertmethode ist damit aus Sicht der Finanzverwaltung nicht mehr anwendbar. In dem zur Verfügung gestellten Berechnungstool wird aufgrund dieser Vorgabe nach den Bodenrichtwerten das Verhältnis zwischen Gebäude und Grund und Boden hergestellt. Eine andere Berechnungsmethode entspricht laut Finanzverwaltung nicht den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

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