Frühstück bleibt 19 % Umsatzsteuer

Übernachtungsleistungen sind seit 2010 mit dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 % zu besteuern. Fraglich war, ob das Frühstück als Nebenleistung zur Übernachtungsleistung ebenfalls ermäßigt besteuert werden könnte. Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 24.04.2013, Pressemitteilung des BFH vom 04.12.2013, allerdings die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, wonach für Verpflegungsleistungen der allgemeine Steuersatz zur Anwendung kommen soll. Dies gilt […]

Steuerpflichtige Renten

Der BFH betont in seinem Urteil vom 23.10.2013, dass nicht nur laufende Einkünfte der nachgelagerten Besteuerung unterliegen, sondern auch Einmalzahlungen in Form von Kapitalabfindungen. Sofern bei einem berufsständischen Versorgungswerk eine Kapitalabfindung erfolgt, ist diese nachgelagert mit dem seit 2005 jährlich steigenden Besteuerungsanteil zu besteuern. Dabei kann jedoch die ermäßigte Besteuerung Anwendung finden, wenn es zur Zusammenballung von Einkünften kommt (Fünftel-Methode).