Steuerpflichtige Renten

Der BFH betont in seinem Urteil vom 23.10.2013, dass nicht nur laufende Einkünfte der nachgelagerten Besteuerung unterliegen, sondern auch Einmalzahlungen in Form von Kapitalabfindungen. Sofern bei einem berufsständischen Versorgungswerk eine Kapitalabfindung erfolgt, ist diese nachgelagert mit dem seit 2005 jährlich steigenden Besteuerungsanteil zu besteuern. Dabei kann jedoch die ermäßigte Besteuerung Anwendung finden, wenn es zur Zusammenballung von Einkünften kommt (Fünftel-Methode).

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