Das Thema Rechnungen nach dem Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wurde nun in einem BMF-Schreiben vom 25.10.2013 von der Finanzverwaltung erläutert. Eine kaufmännische Gutschrift, die als Gutschrift bezeichnet wird, führt aus Sicht der Finanzverwaltung nicht zur Anwendung des § 14 c UStG. Außerdem werden fremdsprachliche Bezeichnungen für die Gutschrift zugelassen und in einem Anhang zum Schreiben aufgeführt. Eine erneute Übergangsregelung wird allerdings zugelassen; damit […]
