Gutschriften – BMF äußert sich

Das Thema Rechnungen nach dem Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wurde nun in einem BMF-Schreiben vom 25.10.2013 von der Finanzverwaltung erläutert. Eine kaufmännische Gutschrift, die als Gutschrift bezeichnet wird, führt aus Sicht der Finanzverwaltung nicht zur Anwendung des § 14 c UStG. Außerdem werden fremdsprachliche Bezeichnungen für die Gutschrift zugelassen und in einem Anhang zum Schreiben aufgeführt.

Eine erneute Übergangsregelung wird allerdings zugelassen; damit sind die neuen Rechnungsvorgaben spätestens zum 01.01.2014 anzuwenden.

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