Erbauseinandersetzungskosten können als Anschaffungsnebenkosten im Rahmen der Abschreibung abgezogen werden, so der BFH in seiner Entscheidung vom 18.09.2013. Die bei einem Erbfall angefallenen Aufwendungen wurden nach gängiger Praxis der Finanzverwaltung bisher den Kosten der privaten Lebensführung zugerechnet. Nach dem Urteil aber sind diese wie bei einem teilentgeltlichen Erwerb den Anschaffungskosten zuzurechnen. Die Abschreibung ist vom Rechtsvorgänger zu übernehmen. Im Urteilsfall […]
Tag: 1. Oktober 2013
Im Urteil vom 23.07.2013 betont der BFH, dass es keine Verteilung eines entstandenen Übergangsverlustes beim Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanz gibt. Der selbständige Handelsvertreter wurde vom Finanzamt aufgefordert, zum nächst folgenden Jahr auf Bilanz umzustellen, weil die maßgebliche Gewinngrenze überschritten wurde. Bei der Ermittlung des Übergangsgewinns wurde ein Verlust festgestellt. Der Kläger beantragte, diesen aufgrund einer Billigkeitsregelung auf drei […]