Zweites Bürokratieabbaugesetz wird zum Bürokratieabbau light
Vielversprechend ging das zweite Bürokratieabbaugesetz mit zahlreichen Entlastungen an den Start. Vom ersten Bürokratieabbaugesetz ist bei der Beschlussfassung schon nicht mehr viel übrig geblieben: die neuen Buchführungsgrenzen wurden schließlich eingeführt.
Im zweiten Bürokratieabbaugesetz ist die vielversprechende Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wieder gestrichen worden. Eine Aufnahme der neuen Grenzwerte für GWG und Sammelposten ist nicht mehr beabsichtigt. Weitere wirkliche Bürokratie-Dauerbrenner werden derzeit vermisst:
Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge neu regeln, auch daran ist derzeit kein Gedanke verschwendet worden. Es bleibt abzuwarten, ob bei der Bundesregierung die Stellungnahmen und Forderungen der Verbände schließlich doch noch Gehör finden.
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