Zustimmung zur Wohngelderhöhung
Vorgesehen ist die Einführung einer Mietenstufe VII in bestimmten Gemeinden und Kreisen, um Haushalte mit besonders hohem Mietniveau gezielter entlasten zu können. Die Höchstbeträge zur Berücksichtigung der Mieten werden regional gestaffelt angehoben. Alle zwei Jahre soll eine dynamische Anpassung des Wohngelds erfolgen.
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