Zustimmung zur Wohngelderhöhung

Der Bundestag hat das Wohngeld erhöht. Die Parameter der Wohngeldformel werden entsprechend angepasst, damit die Reichweite des Wohngelds vergrößert werden kann. Dabei ist eine Anpassung an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation berücksichtigt.

Vorgesehen ist die Einführung einer Mietenstufe VII in bestimmten Gemeinden und Kreisen, um Haushalte mit besonders hohem Mietniveau gezielter entlasten zu können. Die Höchstbeträge zur Berücksichtigung der Mieten werden regional gestaffelt angehoben. Alle zwei Jahre soll eine dynamische Anpassung des Wohngelds erfolgen.

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