Zusammenfassende Meldung ab 2012
Die Bagatellgrenze für die vierteljährliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ist zum 01.01.2012 auf 50.000 EUR von bisher 100.000 EUR gesenkt worden. Sofern Unternehmer umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen erbringen, ist deshalb ab 2012 eine Überprüfung vorzunehmen, ob nicht auf monatliche Abgabe umgestellt werden muss. Hierfür sind auch die Umsätze des Jahres 2011 zu überprüfen. Lag der Umsatz aus innergemeinschaftlichen Lieferungen in einem der Quartale über 50.000 EUR, ist die monatliche Abgabe in 2012 verpflichtend. Seit 2010 ist nicht nur für innergemeinschaftliche Lieferungen eine Zusammenfassende Meldung einzureichen. Auch für grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU sind bei Grundregelfällen Meldungen vorzunehmen.