Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten
Der Ansatz einer zumutbaren Belastung führt dazu, dass sich gesetzliche Zuzahlungen im Rahmen der Krankenversicherung und andere – von der Versicherung nicht übernommene – Krankheitskosten nicht in voller Höhe steuerlich auswirken. Es handelt sich um eine Abzugsbeschränkung in Höhe der zumutbaren Belastung. Das BVerfG hat mittlerweile doch in verschiedenen Entscheidungen festgehalten, dass das Existenzminimum in Höhe der Grundfreibeträge zzgl. der individuellen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen steuerfrei bleiben muss. Beim FG Rheinland Pfalz wird derzeit ein Musterverfahren mit dem Az. 4 K 1970/10 mit der Frage geführt, ob der Ansatz einer zumutbaren Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung verfassungswidrig ist. Betroffenen Steuerzahle rn wird geraten, gegen ablehnende Steuerbescheide Einspruch einzulegen und sich auf das betreffende Verfahren zu berufen.